Beitragspflicht für Pensionierte

Für Pensionierte, die weiter erwerbstätig sind, besteht auch die AHV/IV/EO Beitrags­pflicht weiter. Es gilt ein Frei­betrag von CHF 1400 im Monat oder CHF 16'800 pro Jahr, auf den keine Beiträge entrichtet werden müssen.