Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebens­kosten nicht decken – also dann, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Sie werden an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV ausbezahlt. Sie sollen – zusammen mit anderen Leistungen – den Existenz­bedarf decken.

Die EL beinhalten zwei finanzielle Beiträge:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungs­kosten (einmalige Zahlungen)