Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebenskosten nicht decken – also dann, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Sie werden an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV ausbezahlt. Sie sollen – zusammen mit anderen Leistungen – den Existenzbedarf decken.
Die EL beinhalten zwei finanzielle Beiträge: