Berechnung    

Die Familienzulagen im Kanton St. Gallen betragen

  • CHF 230.00 für Kinder bis 16 Jahre;
  • CHF 280.00 für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre.

Ab 1. August 2020 besteht für Kinder, die sich in Aus­bildung befinden und die obligatorische Schul­zeit beendet haben, bereits mit 15 Jahren ein Anspruch auf Ausbildungszulagen. 

Bis inklusive 2019 betrugen die Ansätze CHF 200.00 bei Kinder­zulagen respektive CHF 250.00 bei Ausbildungszulagen.

Ist das Kind erwerbsunfähig, können zudem Kinder­zulagen in der Höhe von CHF 230.00 (2019: CHF 200.00) bis zum 20. Alters­jahr beantragt werden.

Bei An- und Ab­meldungen während eines Monats, werden die Zulagen pro rata ausgerichtet. Die Tages­sätze betragen:

  • CHF 7.70 bei Kinderzulagen (CHF 6.70 bis inkl. 2019)
  • CHF 9.35 bei Ausbildungs­zulagen (CHF 8.35 bis inkl. 2019)