Die Familienzulagen im Kanton St. Gallen betragen
Ab 1. August 2020 besteht für Kinder, die sich in Ausbildung befinden und die obligatorische Schulzeit beendet haben, bereits mit 15 Jahren ein Anspruch auf Ausbildungszulagen.
Bis inklusive 2019 betrugen die Ansätze CHF 200.00 bei Kinderzulagen respektive CHF 250.00 bei Ausbildungszulagen.
Ist das Kind erwerbsunfähig, können zudem Kinderzulagen in der Höhe von CHF 230.00 (2019: CHF 200.00) bis zum 20. Altersjahr beantragt werden.
Bei An- und Abmeldungen während eines Monats, werden die Zulagen pro rata ausgerichtet. Die Tagessätze betragen: