Bei Erreichen des AHV-Alters entsteht ein Anspruch auf eine Altersrente, sofern mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge entrichtet worden sind.
Weitere Informationen Altersrente
Zum für die Rentenberechnung massgebenden Erwerbseinkommen können Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Betreuungsgutschriften müssen jedes Jahr geltend gemacht werden.
Weitere Informationen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Personen, welche seit längerer Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst rasch bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons für eine Früherfassung melden. Dies ist beispielsweise bei eingetretenem oder befürchtetem Arbeitsplatzverlust durch Krankheit oder unklarer Situation für Arbeitgebende oder behandelnde Ärzte angezeigt.
Weitere Informationen Leistungen der IV
Wenn Dienstleistungen für die Schweizer Armee, den Zivildienst oder den Zivilschutz erbracht, Leiterkurse für «Jugend + Sport» oder für Jungschützen besucht worden sind, besteht Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Zusätzlich zur Grundentschädigung können Kinder-, Betreuungs- und Betriebszulagen beantragt werden. Eine Geltendmachung erfolgt mit der EO-Meldekarte bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers.
Weitere Informationen Erwerbsausfallentschädigung
Arbeitnehmerinnen, welche mindestens neun Monate vor der Geburt im Sinn des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens 5 Monate erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung während maximal 14 Wochen.
Weitere Informationen Mutterschaftsentschädigung
Ein Anspruch auf Familienzulagen besteht für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bis zum vollendeten 25. Altersjahr bei Kindern in Ausbildung. Dieser Anspruch kann direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Weitere Informationen Familienzulagen
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner berechnet werden.
Weitere Informationen individuelle Prämienverbilligung
Personen mit ausländischen Versicherungszeiten unterstehen allenfalls dem Sozialversicherungssystem eines anderen Staates. Weiterführende Fragen können an den Internationalen Beratungstagen, welche an verschiedenen Standorten stattfinden, beantwortet werden.
Weitere Informationen Ausländische Versicherungszeiten
Analog zur Beitragspflicht des Arbeitgebers besteht auch für Arbeitnehmende nach Vollendung des 17. Altersjahres eine Beitragspflicht auf dem massgebenden Lohn. Die Hälfte der AHV/IV/EO-Beiträge (5.15%) und der ALV-Beiträge muss von den Arbeitnehmenden getragen werden.
Weitere Informationen Beitragspflicht
Zusätzlich besteht eine generelle Meldepflicht bei Veränderungen der persönlichen und beruflichen Situation.
Um zu prüfen, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann ein Auszug aus dem individuellem Konto (IK) angefordert werden. Dieser Auszug kann bei den Ausgleichskassen, die für die versicherte Person ein Konto führen, verlangt werden. Es ist auch möglich, bei einer einzigen Ausgleichskasse Auszüge aus sämtlichen Individuellen Konten zu verlangen. Kontenauszüge können schriftlich per Post oder auch per Internet bestellt werden.
Falls im Kontoauszug Angaben über bisherige Arbeitsverhältnisse fehlen, dann sind der AHV-Ausgleichskasse Kopien der entsprechenden Lohnabrechnungen zuzustellen und eine Überprüfung zu beantragen. Zu beachten ist, dass auf der Kontenübersicht keine Zahlungen des laufenden Jahres stehen, da die Arbeitgebenden erst im Folgejahr die gesamten Lohndeklarationen der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.
IV und Arbeitgeber
Die Partnerschaft mit Gewinn.
Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
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