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Haushaltshilfe zu den Ergänzungsleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen, die bei Ihnen zu Hause durch eine Dritt­person verrichtet werden, können unter gewissen Voraus­setzungen über die Krankheits- und Behinderungs­kosten zu den Ergänzungs­leistungen zurück­erstattet werden.

Haben Sie Ergänzungsleistungen und sind Sie auf Unter­stützung in Ihrem Haushalt angewiesen? Dann reichen Sie uns das Formular «Gesuch um private Haushalts­hilfe zu den Ergänzungs­leistungen» ein. Wir werden für Sie die Anzahl der benötigten Stunden pro Monat prüfen und informieren Sie schnellst möglich über das Resultat. Wenn die Haushalts­arbeiten durch die Spitex durchgeführt werden, benötigen wir kein Gesuch.

Nachdem Ihr Antrag auf private Haushalts­hilfe von uns bewilligt wurde, benötigen wir jeden Monat eine Abrechnung von Ihnen. Nutzen Sie dafür bitte ausschliesslich unser Formular «Monatliche Abrechnung private Haushaltshilfe zur Ergänzungsleistung».

Die Abrechnung zusammen mit dem Entscheid der Krankenkasse, ob allenfalls eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, reichen Sie uns am einfachsten online ein.