Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder von einem EU- oder EFTA-Staat, die eine Leistung aus einem EU- oder EFTA-Staat beantragen wollen und in der Schweiz wohnen, können ihre Anmeldung für eine AHV- oder IV-Rente bei der Versicherung im Wohnsitzland der anspruchsberechtigten Person einreichen.
Staatsangehörige, die nicht aus der Schweiz oder aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen und die eine Leistung aus einem EU- oder EFTA-Staat beantragen wollen und in der Schweiz wohnen, reichen ihre Anmeldung direkt bei demjenigen Staat ein, von dem eine Leistung beansprucht wird.
Die Schweiz hat mit folgenden Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen:
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Australien |
Ex-Jugoslawien* |
Philippinen |
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Bulgarien |
Kanada/Quebec |
San Marino |
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Chile |
Kroatien |
Türkei |
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Israel |
Mazedonien |
USA |
* Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina
Das Anmeldeformular zum Bezug einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente kann direkt bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf bezogen werden.
In der Schweiz wohnende Antragstellende können sich direkt an die entsprechende ausländische Sozialversicherung wenden um das weitere Vorgehen betreffend des Leistungsanspruches abzuklären.
Familienzulagen
Mutationen einfach per Formular.
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
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