Information zur Prämienverbilligungen (IPV)

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.


Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der versicherten Person. Dies kann je nach Einkommen zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Menschen, die in vergleichsweise bescheidenen Verhältnissen leben, finanziell entlasten. So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.

 
 

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