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IV und Arbeitgeber

Die Partnerschaft mit Gewinn.



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Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.


Extranet für Zweigstellen

exklusiv für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden 


Information zur IPV

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.


Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der versicherten Person. Dies kann je nach Einkommen zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Menschen, die in vergleichsweise bescheidenen Verhältnissen leben, finanziell entlasten und so gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindern. 
 
Prämienverbilligungen sind Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone auf die bei Erfüllen der kantonalen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.

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