Aus welchen Gründen sollten Sie Kontakt mit der Invaliden­ver­sicherung auf­nehmen?

Wenn sich als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Probleme bei einer oder einem Mit­arbeitenden das Risiko einer längeren Arbeits­unfähigkeit abzeichnet, lohnt sich der umgehende Kontakt mit der IV-Stelle.

Dort erhalten Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber rasch alle benötigten Auskünfte zu Versicherungs­fragen und Unter­stützung mit präventiven Massnahmen. Arbeit­geber können bei gesund­heitlichen Problemen eines Mit­arbeitenden bereits 30 Tage nach oder schon bei Beginn der Arbeits­unfähigkeit die Beratung und finanzielle Unter­stützung der IV-Stelle in Anspruch nehmen.