Meine Kinder leben im Ausland. Wie hoch ist mein Anspruch in der Schweiz und wie lange muss ich warten um diesen zu erhalten?

Ob ein Anspruch für Kinder, die im Ausland leben, grund­sätzlich besteht, können Sie hier prüfen:

Die Familienzulagen müssen immer zuerst im Wohnsitzland der Kinder angemeldet werden. Der ent­sprechende Entscheid ist der Familien­zulagen­anmeldung beizulegen. Wird kein Entscheid mitgesendet, klären wir den Anspruch mit der ausländischen Sozial­versicherungs­behörde. Dies kann einige Wochen dauern.