Familienzulagen-Berechnung

Berechnen Sie die Höhe der Familienzulagen und über­prüfen Sie wer erst­anspruchs­berechtigt ist.


Ihre Angaben

Hinweis

Für in der Landwirtschaft tätige und entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten spezielle Bedingungen. Bitte wenden Sie sich an die Ausgleichs­kasse, mit der Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin derzeit die Beiträge abrechnet.

Wer ist Erstanspruchsberechtigte/r?

Mit dem nachstehenden Berechnungs­tool kann für die meisten Konstellationen die Erst- und Zweit­anspruchs­berechtigung bestimmt werden. Änderungen in der Anspruchs­berechtigung müssen umgehend gemeldet werden. Im Zweifels­fall kontaktieren Sie bitte die zu­ständige Familienausgleichskasse.

Berechnungstool Erstanspruchsberechtigung Familienzulagen