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Berufsberatung

Die Berufsberatung richtet sich an Personen, die wegen einer gesund­heitlichen Beeinträchtigung bei der Berufs­wahl oder der Aus­­­übung ihrer bis­herigen Tätig­keit ein­geschränkt sind. In Beratungs­gesprächen werden die Fähig­keiten und Neigungen, sowie die Interessen in Bezug auf eine der gesund­heitlichen Situation an­ge­passte Be­schäftigung erhoben. Auch praktische beruf­liche Ab­klärungen auf dem Arbeits­markt oder in spezialisierten Institutionen können vor­ge­nommen werden.

Die Berufsberatung ist ein weiterer Bestandteil der beruflichen Massnahmen. Mit den beruflichen Mass­nahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbs­tätigkeit von invaliden Versicherten. Im Zentrum stehen Mass­nahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeits­markt. Wichtig ist, dass versicherte Personen alles Zumut­bare zur Erhaltung der Erwerbs­fähigkeit bei­tragen und im Abklärungs­verfahren mitwirken (Mitwirkungspflicht).

Beratung plus der IV Stelle St.Gallen und der Berufsinformationszentren (BIZ) ist ein kostenloses Informationsgespräch, indem die umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten der IV aufgezeigt und erklärt werden.

Wen spricht dieses Angebot an?

Jugendliche

Bei der Wahl der passenden Ausbildung stellen sich Jugendliche und deren Bezugspersonen viele Fragen. Kommen dann noch körperliche, psychische oder schulische Probleme hinzu, ist die Unsicherheit oft gross. Wie kann der Start ins Berufsleben trotzdem gelingen?

Erwachsene

Was tun, wenn aus körperlichen oder psychischen Gründen der erlernte Beruf plötzlich nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann? Unter diesen Umständen stellen sich schnell existenzielle Fragen. Wie kann der Weg aus einer vermeintlichen beruflichen Sackgasse heraus gelingen?

Wie kann dieses Angebot genutzt werden?

Das Beratungsgespräch findet im Berufsinformationszentrum Ihrer Region statt. Eine vorherige Anmeldung über eine Berufsberatungsperson oder telefonisch beim jeweiligen BIZ-Sekretariat ist notwendig.

BIZ-Standorte im Kanton St.Gallen

Für weitergehende Dienstleistungen der Berufsberatung ist eine IV-Anmeldung notwendig.