Die Berufsberatung richtet sich an Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei der Berufswahl oder der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit eingeschränkt sind. In Beratungsgesprächen werden die Fähigkeiten und Neigungen, sowie die Interessen in Bezug auf eine der gesundheitlichen Situation angepasste Beschäftigung erhoben. Auch praktische berufliche Abklärungen auf dem Arbeitsmarkt oder in spezialisierten Institutionen können vorgenommen werden.
Die Berufsberatung ist ein weiterer Bestandteil der beruflichen Massnahmen. Mit den beruflichen Massnahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbstätigkeit von invaliden Versicherten. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist, dass versicherte Personen alles Zumutbare zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit beitragen und im Abklärungsverfahren mitwirken (Mitwirkungspflicht).
Beratung plus der IV Stelle St.Gallen und der Berufsinformationszentren (BIZ) ist ein kostenloses Informationsgespräch, indem die umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten der IV aufgezeigt und erklärt werden.
Jugendliche
Bei der Wahl der passenden Ausbildung stellen sich Jugendliche und deren Bezugspersonen viele Fragen. Kommen dann noch körperliche, psychische oder schulische Probleme hinzu, ist die Unsicherheit oft gross. Wie kann der Start ins Berufsleben trotzdem gelingen?
Erwachsene
Was tun, wenn aus körperlichen oder psychischen Gründen der erlernte Beruf plötzlich nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann? Unter diesen Umständen stellen sich schnell existenzielle Fragen. Wie kann der Weg aus einer vermeintlichen beruflichen Sackgasse heraus gelingen?
Das Beratungsgespräch findet im Berufsinformationszentrum Ihrer Region statt. Eine vorherige Anmeldung über eine Berufsberatungsperson oder telefonisch beim jeweiligen BIZ-Sekretariat ist notwendig.
BIZ-Standorte im Kanton St.Gallen
Für weitergehende Dienstleistungen der Berufsberatung ist eine IV-Anmeldung notwendig.