Berechnung Mutter­schafts­entschädigung (MSE)

Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Mutterschaftsentschädigung zu berechnen. 

Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Mutter während der neun Monate vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und mindestens fünf Monate lang erwerbs­tätig war. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in EU- oder EFTA-Staaten werden ebenfalls berücksichtigt.


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