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Individuelles Konto (IK)

Das individuelle Konto ist eine Grund­lage der Renten­berechnung und enthält alle Ein­kommen, Arbeit­geber, Beitrags­zeiten und Betreuungs­gut­schriften einer Person.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet der Aus­gleichs­kasse mitzuteilen, wie sich die geleisteten Beträge auf die Mitarbeiter aufteilen. Fehlende Beitrags­jahre führen in der Regel zu Kürzungen der Versicherungs­leistungen. Jede Aus­gleichs­kasse führt ein individuelles Konto auf den Namen der ver­sicherten Person, für die bei dieser Aus­gleichs­kasse jemals Ein­kommen abgerechnet wurde.

Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto zu bestellen.

Welche Ausgleichs­kassen führen für mich ein Individuelles Konto?

Das InfoRegister (Register der konto­führenden AHV-Aus­gleich­kassen) gibt Auskunft. Die Kassennummer der SVA St.Gallen lautet 17.

Erklärvideo – Auszug aus dem individuellen Konto

Während eines Arbeitslebens werden die Beiträge an die AHV oft über verschiedene Ausgleichskassen abgerechnet. Hier wird erklärt, wie ganz einfach eine Zusammen­stellung angefordert werden kann.