In der Schweiz wohnende Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder eines EU- oder EFTA-Staates, die eine Leistung aus einem EU‑ oder EFTA-Staat beantragen wollen, müssen ihre Anmeldung für eine AHV- oder IV‑Rente bei der Versicherung im Wohnsitzland einreichen.
Staatsangehörige, die nicht aus der Schweiz oder aus einem EU‑ oder EFTA‑Staat stammen, reichen ihre Anmeldung direkt bei demjenigen Staat ein, von dem eine Leistung beansprucht wird.
Albanien
Australien
Brasilien
Chile
China
Ex-Jugoslawien*
Grossbritannien
Indien
Israel
Japan
Kanada / Quebec
Kosovo
Nordmazedonien
Philippinen
San Marino
Südkorea
Tunesien
Türkei
Uruguay
USA
* Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina
Das Anmeldeformular zum Bezug einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente kann direkt bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf bezogen werden.
Für Rentenleistungen aus einem Nichtvertragsstaat ist die entsprechende ausländische Sozialversicherung zuständig.