Die SVA St.Gallen schreibt alle Personen bis am 31. Dezember 2025 direkt an, die voraussichtlich Anrecht auf eine IPV haben. Den ordentlichen Bezügerkreis ermitteln wir in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Die bezugsberechtigten Personen erhalten mit dem Schreiben die notwendigen Login-Daten, um direkt auf ein vorausgefülltes Online-Anmeldeformular zu gelangen.
Für weitere mögliche Bezugsberechtigte steht ab 1. Januar 2026 das intelligente, elektronische Online-Anmeldeformular auf unserer Webseite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie für einen ganzjährigen Anspruch unbedingt die Einreichfrist bis 31. März 2026. Bei Anmeldungen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.