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Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) setzt sich dafür ein, Arbeits­plätze zu erhalten und Menschen wieder in den Arbeits­markt zu integrieren. Wichtigstes Ziel ist es, von Invalidität bedrohte oder betroffene Personen möglichst schnell wieder ins Berufs­leben zu integrieren. Falls jemand teilweise oder ganz invalid wird, können Geld­leistungen gesprochen werden.

Damit die IV unterstützen kann, muss eine Invalidität bestehen. Diese körper­liche, psychische oder geistige Einschränkung verhindert die Tätigkeit im bisherigen Arbeits­umfeld dauernd oder über eine längere Zeit. Ob die gesund­heitliche Ein­schränkung von Geburt an besteht oder auf einen Unfall oder eine Krankheit zurück­zuführen ist, macht keinen Unterschied. 

Mit einer IV-Anmeldung geben Sie der IV die Möglich­keit, zu beraten, Mass­nahmen zu prüfen und zu unterstützen.

Nach der Anmeldung geht die IV-Stelle in der Regel so vor:

  • abklären der gesundheitlichen Einschränkungen und Möglichkeiten
  • entscheiden, ob IV-Leistungen möglich und sinnvoll sind
  • entscheiden über berufliche Eingliederungs­mass­nahmen (Berufliche Integration)

Begleitung und Beratung

Versicherte und ihre Arbeitgebenden können professionelle Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen

  • vor, während und nach der Durchführung von Integrations- und beruflichen Massnahmen
  • während der gesamten Phase der Rentenprüfung sowie bis zu drei Jahre nach Beendigung der letzten Massnahme