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Früherfassung/IV-Anmeldung

Sie haben regelmässig gesundheitliche Probleme, die Sie bei der Arbeit einschränken. Dann ist es sinnvoll, zusammen mit Fachpersonen der IV-Stelle Ihre Situation zu klären.

Früherfassung oder IV-Anmeldung – was ist der richtige Weg?

  • Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht?
  • Hat Ihr Kind wegen gesundheitlichen Schwierigkeiten Probleme im Übergang von der Schule in eine Erstausbildung?


In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen eine Früherfassungsmeldung (FE-Meldung) für Erwachsene oder für Jugendliche. Die FE-Meldung ist noch keine IV-Anmeldung.

Innerhalb von 30 Tagen nach Meldungseingang klären wir mit der betroffenen Person, ob eine ordentliche IV-Anmeldung sinnvoll ist.

Eine IV Anmeldung ist sinnvoll, 

  • wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate arbeitsunfähig sind.
  • oder wenn Sie Unterstützungsmöglichkeiten zur ersten beruflichen Ausbildung oder einer gesundheitsbedingten beruflichen Neuorientierung abklären lassen möchten.

Nach der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Anschliessend werden alle erforderlichen Auskünfte für die Abklärung des Gesundheitszustandes der versicherten Person eingeholt. Das Ziel ist es, unter Einbezug aller Beteiligten und unter Einhaltung der rechtlichen Gegebenheiten eine optimale Lösung anzustreben.