Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Ausstellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.
Im Pensionierungsjahr besteht kein Anspruch mehr auf einen IV-Ausweis. Stattdessen können Sie sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
Der IV-Ausweis berechtigt zu gewissen Vergünstigungen. Beispielsweise kann das Generalabonnement der SBB oder der Tageseintritt zur OLMA günstiger bezogen werden. Die IV-Stellen können mit dem IV-Ausweis nur den Bezug einer IV-Rente oder einer Hilflosenentschädigung bestätigen.
Privaten Unternehmen (z.B. Bergbahn, Museum) steht es frei, eine Vergünstigung anzubieten. Es wird empfohlen, direkt bei den jeweiligen Unternehmen nachzufragen.
Der IV-Ausweis ist ein graues, laminiertes Kärtchen im Kreditkartenformat. Der IV-Ausweis unterscheidet sich vom Versicherungsausweis wie folgt: