Auszahlung von AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt immer am 4. Arbeitstag des Monats. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag Ihrem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein.
Nicht als Arbeitstage gelten:
Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.
Die Auszahlung erfolgt vorschüssig. Das bedeutet, dass der ausbezahlte Betrag für den laufenden Monat bestimmt ist. Dazu ein Beispiel: Die Auszahlung vom 6. Februar 2025 betrifft die Leistungen, beispielsweise die AHV-Rente, vom Februar 2025.
Haben Sie ein neues Bank- oder Postkonto?
Mit dem nachfolgenden Online-Formular können Sie uns die Kontoänderung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 26. des Vormonats erreicht.