Externe medizinische Gutachter/­Gutachterstellen

Im IV-Verfahren sind je nach Situation versicherungs-medizinische Gut­achten not­wendig. Dabei wird unter­schieden zwischen poly­disziplinären Gut­achten sowie mono- und bi-disziplinären Gutachten.

Die Vergabe von bi- und polydisziplinären Gutachten erfolgt über eine schweiz­weite Plattform. Die Verantwortung für die Zusammen­arbeit mit Gutachter­stellen, welche bi- und polydisziplinierte Gutachten anbieten, obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungswesen (BSV). 

Für monodisziplinäre Gutachten liegt die Verantwortung bei der IV-Stelle St.Gallen. Die nach­folgende Liste legt offen, mit welchen Gutachtern/­Gutachter­stellen die IV-Stelle zusammen­arbeitet und wie viele Gutachten in Auftrag gegeben worden sind.