Rentenschätzung

Berechnen Sie die voraussichtlich zu erwartende Altersrente. Die Renten­schätzung zeigt auf, mit welchen Renten­beträgen bei der Pensionierung gerechnet werden kann. Die Schätzung ist nicht verbindlich.

Zu beachten:

Nicht geeignet ist diese Renten­schätzung für alle, die bereits eine Leistung der Hinterlassenen- oder der Invaliden­versicherung erhalten oder erhalten haben. Ihnen wird empfohlen, eine provisorische Renten­voraus­berechnung bei ihrer Ausgleichskasse zu machen.

Genauer als die Rentenschätzung fällt die Renten­voraus­berechnung aus. In bestimmten Lebens­situationen macht eine solche Voraus­berechnung Sinn: 

  • bei beruflichen oder familiären Veränderungen.
  • bei einer Auswanderung.
  • bei der Planung eines Rentenvorbezugs.
  • ab einem Alter von 50 Jahren.
  • 318.282
    Bei verheirateten Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Formular pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse einzureichen. Somit können auch die Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Bezugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.