Direktlink: www.svasg.ch/rentenvorausberechnung

Antrage für eine Rentenvorausberechnung

Wir bieten grundsätzlich zwei Varianten von provisorischen Berechnungen an. Für beide Varianten steht je ein Antragsformular zur Verfügung:

1. Provisorische Berechnungen von Alters-/IV- und Hinterlassenenrenten inklusive Flexibilisierung des Rentenalters.
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    Bei verheirateten Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Formular pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse einzureichen. Somit können auch die Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Bezugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.
2. Provisorische Berechnungen für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres. Aufgrund der benötigten Angaben können diese Berechnungen nur für Personen, die entweder bereits eine Altersrente beziehen (oder eine Verfügung dazu erhalten haben) oder in Kombination mit dem obigen Antrag für eine Rentenvorausberechnung durchgeführt werden.

Weitere wichtige Informationen sind im Merkblatt "Rentenvorausberechnung" zu finden.

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