Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen werden an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV ausbezahlt. Sie sollen – zusammen mit anderen Leistungen – den Existenz­bedarf decken.

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebens­kosten nicht decken – also dann, wenn die Aus­gaben höher sind als die Einnahmen.

Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Auf sie besteht im Bedarfs­fall ein rechtlicher Anspruch.

Die EL beinhalten zwei finanzielle Beiträge:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungs­kosten (einmalige Zahlungen)