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Krankheitskosten einreichen

Mit diesem Formular können Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungs­leistungen ihre Krank­heits­kosten einreichen. Die Belege müssen innerhalb von 15 Monaten seit Rechnungs­stellung ein­gereicht werden.


Krankheitskosten einreichen


Sofern Sie unterschiedliche Belege einreichen möchten, wählen Sie bitte «übrige Krankheitskosten»



Drittauszahlung


Belege


Es sind immer die entsprechenden Belege z.B. Zahnarztrechnungen, Leistungsabrechnungen, Arztzeugnisse, Spitexrechnungen, Terminbestätigungen usw. beizulegen.


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Datenschutz

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.