Ein Bestandteil der Ergänzungsleistungen sind Krankheits- und Behinderungskosten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Kosten, welche auf Antrag vergütet werden können.
Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf EL folgende Kosten rückerstatten lassen:
Mehrkosten für betreutes Wohnen in einer anerkannten Institution
Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können folgende Maximalbeträge vergütet werden:
Die Rückvergütung der Krankheits- und Behinderungskosten muss innert 15 Monaten seit der Rechnungsstellung beantragt werden. Ein Anspruch auf die Rückvergütung besteht, sofern die Kosten in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein entstanden sind (Ausnahme Notfallbehandlung). Vergütet werden die Kosten, die nicht oder nur teilweise durch eine andere Versicherung (z.B. Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung) gedeckt sind.