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Krankheitskosten

Ein Bestandteil der Ergänzungs­leistungen sind Krankheits- und Behinderungs­kosten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Kosten, welche auf Antrag vergütet werden können.

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungs­leistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf EL folgende Kosten rück­erstatten lassen:

  • Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise der Grund­versicherung) bis zum Betrag von jährlich CHF 1000
  • Zahnärztliche Behandlung (einfache, wirt­schaftliche und zweck­mässige Behandlung)
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten
  • Mehrkosten für eine lebens­notwendige Diät
  • Transport zur nächst­gelegenen Behandlungsstelle
  • Kosten für Hilfsmittel
  • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
  • Mehrkosten für betreutes Wohnen in einer anerkannten Institution

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können folgende Maximalbeträge vergütet werden:

  • Alleinstehende: CHF 25'000
  • Ehepaare: CHF 50'000
  • Je Heimbewohner: CHF 6000

Die Rückvergütung der Krankheits- und Behinderungs­kosten muss innert 15 Monaten seit der Rechnungs­stellung beantragt werden. Ein Anspruch auf die Rückvergütung besteht, sofern die Kosten in der Schweiz oder im Fürstentum Liechten­stein entstanden sind (Ausnahme Notfall­behandlung). Vergütet werden die Kosten, die nicht oder nur teilweise durch eine andere Versicherung (z.B. Kranken­kasse, Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditäts­versicherung) gedeckt sind.