Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht über die Grundversicherung vergütet. Die Rechnung für die entstandenen Kosten kann der SVA St.Gallen zusammen mit einem Entscheid der Krankenkasse, ob allenfalls eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, zugestellt werden.
Für eine Haushaltshilfe durch eine Privatperson ist das Formular «Gesuch private Haushaltshilfe zu den Ergänzungsleistungen» einzureichen. Wir werden Sie über das Resultat (Anzahl benötigte Stunden pro Monat) der Prüfung informieren.