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Haushaltshilfe zu den Ergänzungsleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht über die Grundversicherung vergütet. Die Rechnung für die entstandenen Kosten kann der SVA St.Gallen zusammen mit einem Entscheid der Kranken­kasse, ob allenfalls eine Zusatz­versicherung einen Teil der Kosten übernimmt, zugestellt werden.

Für eine Haushaltshilfe durch eine Privat­person ist das Formular «Gesuch private Haushalts­hilfe zu den Ergänzungs­leistungen» einzureichen. Wir werden Sie über das Resultat (Anzahl benötigte Stunden pro Monat) der Prüfung informieren.