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Transportkosten zu den Ergänzungsleistungen

Transportkosten zu einem nächst­gelegenen medizinischen Behandlungs­ort (Arzt, Therapie, Tages­strukturen) innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein können über­nommen werden. 

Die medizinische Behandlung muss jedoch entweder durch die Grund­versicherung der Kranken­kasse oder via Krankheits­kosten über­nommen worden sein.