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Vergütung der Reisekosten in der IV

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die für bewilligte Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen angemessen und notwendig sind. 

Übernommen werden in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zusätzlich können, sofern eine Gutsprache vorliegt, Kosten für Verpflegung und Unterkunft erstattet werden.