Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigen die Vorlagen zur AHV und zur Mehrwertsteuererhöhung angenommen.
Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Das bedeutet für das Jahr 2023 ergeben sich keine Änderungen.
Die neuen Bestimmungen dieser ersten Reform der AHV seit 25 Jahren werden schrittweise eingeführt. Grundsätzliche Informationen zur AHV-Reform gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Dort stehen auch zwei Tools zur Verfügung. Sie ermöglichen die Abfrage des neuen Referenzalters für Frauen und die Abfrage von Rentenzuschlägen und Kürzungssätzen für Frauen der Übergangsgeneration.