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Rentenreform AHV 21

Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigen die Vorlagen zur AHV und zur Mehrwert­steuer­erhöhung angenommen. 

Der Bundesrat hat das Datum für das Inkraft­treten der Reform auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Das bedeutet für das Jahr 2023 ergeben sich keine Änderungen. 

Die neuen Bestimmungen dieser ersten Reform der AHV seit 25 Jahren werden schritt­weise ein­geführt. Grund­sätzliche Informationen zur AHV-Reform gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Dort stehen auch zwei Tools zur Verfügung. Sie ermöglichen die Abfrage des neuen Referenz­alters für Frauen und die Abfrage von Renten­zuschlägen und Kürzungs­sätzen für Frauen der Übergangsgeneration.