Kann ich eine Neu­berechnung nach dem Referenz­alter bean­tragen, wenn ich bereits eine voll­ständige Beitrags­dauer aufweise?

Ja, auch wenn Sie bereits eine voll­ständige Beitrags­dauer (Skala 44) aufweisen, können Sie eine Neu­berechnung verlangen. Die An­rechnung der zusätz­lichen Ein­kommen ist trotzdem möglich.