Wann kann ich die Rente frühestens beziehen?

Grundsätzlich kann die Rente frühestens ab Folge­monat nach Voll­endung des 63. Alters­jahres bezogen werden. Frauen der Übergangs­generation (Jahrgänge 1961 – 1969) haben die Möglich­keit, die Rente frühestens ab Folge­monat nach Voll­endung des 62. Altersjahres zu beziehen.