Kann ich mit einer Erwerbs­tätig­keit nach dem Referenz­alter eine höhere Rente als die Maxi­mal­rente erreichen? Gibt es andere Mög­lich­keiten, den Maxi­mal­­­betrag zu über­schreiten?

Nein, die Alters­rente inklusive der zu­­sätz­lichen Ein­kommen nach dem Referenz­alter kann nicht über dem Betrag der Maximal­rente liegen.

Einzig mit einem Renten­aufschub und / oder dem Zu­schlag der Frauen der Übergangs­generation kann eine höhere Rente als die Maximal­rente erzielt werden.