Der Antrag wird über das schweizweit einheitliche Online-Formular der AHV-Ausgleichskassen eingereicht.

Wichtiger Hinweis
Jede in der Schweiz krankenversicherte Person erhält von ihrer Krankenversicherung eine Versicherungskarte. Die darauf enthaltenen Angaben entsprechen jenen des Versicherungsausweises. Ein Versicherungsausweis ist daher nur in besonderen Fällen erforderlich.