Mit diesem Formular können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Mitglied der SVA St.Gallen sind, für das Einreichen der Lohndeklaration eine Fristverlängerung beantragen.
Die Frist für das Einreichen kann längstens bis Ende Mai des Folgejahres der Abrechnungsperiode erstreckt werden. Ab Juni ist keine automatische Fristverlängerung mehr möglich.
Bitte reichen Sie uns deshalb die Lohndeklaration 2023 möglichst umgehend ein.
Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.