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Mutation von Familienzulagen

Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nicht­erwerbstätige können uns mit diesem Formular Veränderungen mitteilen, welche den Zulagen­anspruch beeinflussen.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Ausbildungszulagen ausschliesslich definitive Schul­bestätigungen, Studien­ausweise (Immatrikulations­bestätigungen) oder Lehr-/Praktiumsverträge mit Lohnangaben berück­sichtigen können.


Mutation


Mutation Bezüger/Bezügerin

Bei einem Austritt vor mehr als 6 Monaten ist eine neue Anmeldung notwendig.


Mutation Kind

Bitte zwingend Geburtsschein beilegen.

Für Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr, die in Ausbildung sind, ist eine definitive Schulbestätigung, ein Studienausweis (Immatrikulationsbestätigung) oder ein Lehr-/Praktikumsvertrag mit Lohnangaben einzureichen.

Bitte die Aufhebungsvereinbarung des Lehrvertrags/Bestätigung des Studienabbruchs beilegen.

Bitte die Aufenthaltsbewilligung beilegen.

Bitte die Abmeldebestätigung beilegen.


Mutation Kind

Bitte die Aufhebungsvereinbarung des Lehrvertrags/Bestätigung des Studienabbruchs einreichen.

Bitte zwingend Geburtsschein einreichen.

Für Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr, die in Ausbildung sind, ist eine definitive Schulbestätigung, ein Studienausweis (Immatrikulationsbestätigung) oder ein Lehr-/Praktikumsvertrag mit Lohnangaben einzureichen.

Bitte die Aufenthaltsbewilligung beilegen.

Bitte die Abmeldebestätigung beilegen.


Prüfung Anspruchsgrundlage bei Ausbildung

Falls sich die Anspruchsgrundlage seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation nicht verändert hat, können Sie diese Zulage sehr einfach anmelden.

Prüfen Sie dazu bitte die untenstehenden Kriterien. Falls alle Kriterien erfüllt sind, hat der Bezüger/die Bezügerin weiterhin Anrecht auf Kinderzulagen:

Das Kind absolviert eine anerkannte Ausbildung (z.B. Lehre, Mittelschule, Studium).
Das Kind erzielt kein Einkommen oder verdient weniger als CHF 29'400.00 im Jahr.


Seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation hat sich keines der folgenden Kriterien verändert:
 Zivilstand (örtliche Trennung inklusive)
 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils
 
Sorgerecht
 Wohnsitzkantone beider Elternteile

Prüfung Anspruchsgrundlage bei Geburt

Falls sich die Anspruchsgrundlage seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation nicht verändert hat, können Sie diese Zulage sehr einfach anmelden.

Prüfen Sie dazu bitte die untenstehenden Kriterien. Falls alle Kriterien erfüllt sind, hat der Bezüger/die Bezügerin weiterhin Anrecht auf Kinderzulagen:



Seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation hat sich keines der folgenden Kriterien verändert:
 Zivilstand (örtliche Trennung inklusive)
 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils
 
Sorgerecht
 Wohnsitzkantone beider Elternteile

Prüfung Anspruchsgrundlage bei Wiedereintritt

Falls sich die Anspruchsgrundlage seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation nicht verändert hat, können Sie diese Zulage sehr einfach anmelden.

Prüfen Sie dazu bitte die untenstehenden Kriterien. Falls alle Kriterien erfüllt sind, hat der Bezüger/die Bezügerin weiterhin Anrecht auf Kinderzulagen:



Seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation hat sich keines der folgenden Kriterien verändert:
 Zivilstand (örtliche Trennung inklusive)
 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils
 
Sorgerecht
 Wohnsitzkantone beider Elternteile

Ehepartnerin/Ehepartner oder anderer leiblicher Elternteil


Anspruchskonkurrenz


(Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, ist gemäss eidgenössischem Familienzulagengesetz die Anspruchsreihenfolge zu prüfen)

Erstanspruchsberechtigt ist:


Anspruchskonkurrenz


(Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, ist gemäss eidgenössischem Familienzulagengesetz die Anspruchsreihenfolge zu prüfen)


Bemerkungen


Datenschutz

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.