Arbeitgeber, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können uns mit diesem Mutationsformular Veränderungen mitteilen, welche den Zulagenanspruch beeinflussen.
Bei einem Austritt vor mehr als 6 Monaten ist eine neue Anmeldung notwendig.
Bitte zwingend Geburtsschein beilegen.
Für Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr, die in Ausbildung sind, ist eine Schulbestätigung, ein Studienausweis oder ein Lehr-/Praktikumsvertrag mit Lohnangaben einzureichen.
Bitte die Aufhebungsvereinbarung des Lehrvertrags/Bestätigung des Studienabbruchs beilegen.
Bitte die Aufenthaltsbewilligung beilegen.
Bitte die Abmeldebestätigung beilegen.
Bitte die Aufhebungsvereinbarung des Lehrvertrags/Bestätigung des Studienabbruchs einreichen.
Bitte zwingend Geburtsschein einreichen.
Falls sich die Anspruchsgrundlage seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation nicht verändert hat, können Sie diese Zulage sehr einfach anmelden.Prüfen Sie dazu bitte die untenstehenden Kriterien. Falls alle Kriterien erfüllt sind, hat der Bezüger/die Bezügerin weiterhin Anrecht auf Kinderzulagen:
(Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, ist gemäss eidgenössischem Familienzulagengesetz die Anspruchsreihenfolge zu prüfen)
Erstanspruchsberechtigt ist:
Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.