Falls sich die Anspruchsgrundlage seit der Anmeldung der Familienzulagen bzw. der letzten Mutation nicht verändert hat, können Sie diese Zulage sehr einfach anmelden.
Prüfen Sie dazu bitte die untenstehenden Kriterien. Falls alle Kriterien erfüllt sind, hat der Bezüger/die Bezügerin weiterhin Anrecht auf Kinderzulagen: