Werden die Renten der Teuerung angepasst?

Ja, der Bundesrat passt die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem er auf Antrag der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung den Rentenindex neu festsetzt. Die letzte Erhöhung hat per 1. Januar 2023 stattgefunden. Per 1. Januar 2024 erfolgt keine Erhöhung. Die Erhöhungen werden von Amtes wegen durchgeführt, es ist kein Antrag dafür nötig.