Bezahle ich als früh­pensionierte Person AHV-­­Beiträge?

Ja, früh­pensionierte Personen müssen grund­sätzlich bis zum Referenz­alter AHV-Beiträge entrichten. Damit die Beitrags­pflicht überprüft werden kann, füllen Sie bitte eine NE- Anmeldung aus.