Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich studiere und muss ich mich selbständig bei der Ausgleichs­kasse melden?

Als Student oder Studentin sind Sie beitrags­pflichtig ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem Sie 21 Jahre alt werden. Die Beitrags­pflicht besteht im Kanton des Studien­orts. Im Kanton St.Gallen immatri­kulierte Studierende erhalten jeweils im April automatisch per E-Mail einen Online-Fragebogen. Anhand des aus­gefüllten Frage­bogens prüfen wir Ihre Beitrags­pflicht und stellen Ihnen die Beiträge in Rechnung.

Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.