Wer auf den Rentnerfreibetrag verzichten möchte, muss dies vor der ersten Lohnzahlung nach dem Erreichen des Referenzalters dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber meldet den Verzicht der Ausgleichskasse mittels Lohndeklaration Ende des Jahres.
Hier finden Sie weitere Informationen zu AHV21.