Muss ich mich als Teil­haber im Neben­erwerb anmelden?

Personen, die im Neben­erwerb selbständig sind, müssen sich ab einem jähr­lichen Rein­gewinn von CHF 2'500 an­melden. Wird dieser Be­trag nicht erreicht, besteht keine Beitrags­pflicht. Die Teil­haberin oder der Teil­haber muss in diesem Fall nur einen Antrag ein­reichen, wenn die Erhebung der Bei­träge frei­willig erwünscht ist.