Personen, die im Nebenerwerb selbständig sind, müssen sich ab einem jährlichen Reingewinn von CHF 2'500 anmelden. Wird dieser Betrag nicht erreicht, besteht keine Beitragspflicht. Die Teilhaberin oder der Teilhaber muss in diesem Fall nur einen Antrag einreichen, wenn die Erhebung der Beiträge freiwillig erwünscht ist.