Die SVA St.Gallen schreibt alle Personen zwischen August und Dezember 2026 direkt an, die voraussichtlich Anrecht auf eine IPV haben. Den ordentlichen Bezügerkreis ermitteln wir in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Der gestaffelte Versand des Schreibens erfolgt, weil die Steuern des Vorvorjahres rechtskräftig veranlagt sein müssen, damit der Anspruch ermittelt werden kann. Die bezugsberechtigten Personen erhalten mit dem Schreiben die notwendigen Login-Daten, um direkt auf ein vorausgefülltes Online-Anmeldeformular zu gelangen.
Weitere mögliche Bezugsberechtigte können ebenfalls über das Online-Anmeldeformular einen Antrag auf IPV einreichen.
Wir führen Sie zum richtigen Formular:
Bitte beachten Sie für einen ganzjährigen Anspruch unbedingt die Einreichfrist bis 31. März. Bei Anmeldungen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.