Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der SVA St.Gallen erhalten für relevante Zahlungen einen Steuerausweis. Die Steuerausweise vom Vorjahr werden jeweils bis am 31. Januar verschickt. Für die Nachbestellung eines Steuerausweises können Sie dieses Formular benutzen.
Aus Datenschutzgründen erhalten Sie den Steuerausweis auf dem Postweg (keine E-Mailzustellung möglich).