Bleibt der Schutz der beruflichen Vorsorge bestehen?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einem gültigen Arbeitsverhältnis wird der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge auch während des Adoptionsurlaubs im gleichen Umfang weitergeführt. Weiterhin gilt der bisherige koordinierte Lohn, auf dem die Beiträge erhoben werden. Sie können als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aber die Herabsetzung des koordinierten Lohns verlangen.

Zu Fragen über die Höhe der BVG-Beiträge wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung.