Wird die AHV-Rente verspätet angemeldet, wird sie maximal für fünf Jahre nachbezahlt. Beim Vorbezug und Aufschub gelten andere Fristen. Der Rentenvorbezug muss spätestens im Vormonat des gewünschten Bezugstermins geltend gemacht werden. Ein Rentenaufschub muss innerhalb eines Jahres ab Erreichen des Referenzalters angemeldet werden.