Ich arbeite nach meiner Pensionierung weiter. Was muss ich bezüglich Beiträgen beachten?

Personen, welche das Referen­zalter er­reicht haben und weiter erwerbs­tätig sind, zahlen weiterhin Bei­träge an die AHV, die IV und die EO, nicht jedoch an die Arbeits­losen­versicherung (ALV). Sie erhalten aber einen Frei­betrag. Weitere Informationen zum Freibetrag finden Sie im Merkblatt.