Wie kann ich erfahren, ob mein Arbeit­geber für mich Sozial­ver­sicherungs­beiträge ab­gerechnet hat?

Um zu prüfen, ob die Beitrags­dauer lückenlos ist, kann ein Konto­auszug aus dem individuellem Konto (IK) ange­fordert werden. Dieser Auszug kann bei den Ausgleichs­kassen, die für die versicherte Person ein Konto führen, verlangt werden. Es ist auch möglich, bei einer einzigen Ausgleichs­kasse Auszüge aus sämtlichen individuellen Konten zu verlangen.