Solange ein Betreuungsurlaub ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden. Taggelder anderer Versicherungen werden in der Regel gekürzt, wenn sie zusammen mit der Betreuungsentschädigung eine bestimmte Summe (versicherter oder verlorener Verdienst) überschreiten. Wie im Einzelfall gekürzt wird, regelt der Versicherungsvertrag.
Zu Fragen über die Höhe der BVG-Beiträge wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung.