Wo sind Erwerbstätige versichert, die nicht im Wohnstaat, aber in zwei anderen Staaten arbeiten?

Personen, die in zwei oder mehreren Staaten unselbständig erwerbstätig sind, jedoch nicht im Wohnstaat, sind im Sitzstaat ihres Arbeit­gebers der Sozial­versicherung unterstellt. Arbeiten diese Personen aber für mehrere Arbeit­gebende, sind sie im Wohn­staat für das gesamte Einkommen der Versicherung unterstellt.