Welche Regelung besteht mit Liechtenstein?

Eine Person, die sowohl in der Schweiz als auch im Fürstentum Liechtenstein unselbständig erwerbstätig ist, ist nur im Wohnstaat versichert. Dies betrifft die AHV/IV/EO, ALV, die Familienausgleichskasse, die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Bei der Krankenpflegeversicherung ändert sich nichts. Die Versicherungsunterstellung erfolgt weiterhin im Wohnstaat.