Wo sind Erwerbstätige versichert, die sowohl im Wohnstaat als auch in einem anderen Staat arbeiten?

Personen, die in zwei oder mehreren Staaten unselbständig erwerbstätig sind, sind der Sozialversicherung des Wohnstaates unterstellt, sofern sie dort zu mindestens 25% arbeiten. Es wird das gesamte Einkommen erfasst, das im Wohnstaat und in einem weiteren oder mehreren Erwerbsstaaten erzielt wird.